Was bedeutet die Präsidentschaft von Trump für das Abkommen? Welche Konsequenzen hätte es, wenn Trump das Abkommen aufkündigt oder dessen Grundlagen verwässert? In unserem kostenlosen Webinar bekommen Sie viele Antworten!

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Durch eine Executive Order von Trump könnte das Abkommen zwischen der EU und den USA für den internationalen Datentransfer bald kippen. Damit würde jedoch die Grundlage für einen legalen Einsatz amerik. Dienstleister wegfallen.
E-Mail-Marketing ist mächtig, doch im Schatten der DSGVO gibt es Datenschutzaspekte, die oft übersehen werden. Dieser Artikel beleuchtet sechs weniger bekannte, aber wichtige Aspekte, die Unternehmen beim Management von Newslettern beachten sollten.
Eigentlich sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Versand von E-Mailings nicht so kompliziert. Doch in meinem Beratungs-Alltag kommen mir immer wieder die gleichen Irrtümer unter. Deshalb hier ein Best-of dieser häufigsten Missverständnisse.
Selbst bei großen Unternehmen sehe ich bei den Vorlagen eines Mailings immer wieder recht banale Fehler. Deshalb habe ich hier eine kurze Checkliste zusammengestellt, mit einer Mischung aus rechtlichen Anforderungen und Best Practices.
Transaktions-Mails sind keine „normalen“ Mailings. Deshalb gelten für Sie auch mehrere rechtliche Besonderheiten. Doch welche? In diesem Artikel listen wir auf, worauf Sie hier achten sollten – und was Sie besser nicht machen sollten.
Ist das neue Abkommen endlich die Lösung für die datenschutz-rechtlichen Probleme mit dem internationalen Datentransfer? Am 29.09.2023 erfahren Sie es!
Die EU und die USA haben sich fast 3 Jahren nach dem EuGH-Urteil auf ein neues Abkommen für den Datentransfer zwischen den Kontinenten geeinigt. Können amerikanische Anbieter nun wieder legal eingesetzt werden?
Die schwedische Datenschutzbehörde hat hohe Geldstrafen wegen der Verwendung von Google Analytics verhängt. Doch was ist eigentlich das Problem und was sollte man jetzt tun? Und betrifft das auch österreichische Unternehmen?
Die österreichische Datenschutzbehörde hat vor kurzem entschieden, dass auch ein Facebook-Pixel (genauer: das Pixel von Meta) und entsprechendes Tracking nicht der DSGVO entspricht und damit nicht zulässig ist. Doch ändert sich dadurch etwas?