Die österreichische Datenschutzbehörde hat vor kurzem entschieden (wie noyb berichtet hat), dass auch ein Facebook-Pixel (genauer: das Pixel von Meta) und entsprechendes Tracking nicht der DSGVO entspricht und damit nicht zulässig ist.

 

Was ist bei diesem Urteil bemerkenswert?

Das Urteil ist grundsätzlich nicht überraschend, da es ja bereits letztes Jahr ein ähnliches Urteil gab, das die Verwendung von Google Analytics als unzulässig erkannt hat.

Die Begründung ist in beiden Fällen sehr ähnlich: Durch diese Technologien werden personenbezogene Daten von europäischen Betroffenen an amerikanische Unternehmen übermittelt, ohne dass es dort (in den USA) ein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutz-Niveau gibt. Auch die Standardvertragsklauseln oder ähnliche Vereinbarungen ändern daran nichts.

Relevant ist diese Entscheidung, weil sie die bisherigen Urteile, auch anderer Datenschutzbehörden (wie z.B. der französischen CNIL), bestätigt. Es gibt nun also für Unternehmen immer weniger Argumente, solche Tools einzusetzen und darauf zu plädieren, „man hätte davon nichts gewusst.“

 

Legale Situation und faktische Realität

Allerdings klafft zwischen der – mittlerweile wohl ziemlich eindeutigen – rechtlichen Situation und der Umsetzung in der Praxis nach wie vor eine große Lücke: Viele Unternehmen ignorieren die Urteile (und die Rechte der Betroffenen) einfach weiterhin.

Das hat vor allem mit dem überaus zahnlosen Vorgehen der Datenschutzbehörden zu tun. Obwohl die DSGVO ja einen beträchtlichen Strafrahmen vorsieht, werden nach wie vor kaum Strafen verhängt bzw. sind diese viel zu niedrig. Somit ist derzeit das (finanzielle) Risiko für Unternehmen, die sich nicht datenschutz-konform verhalten, überschaubar.

 

Was hat das mit E-Mail-Marketing zu tun?

Diese Urteile haben auch eine direkte Relevanz für E-Mail-Marketing. Denn bei den E-Mail-Marketing Tools werden schließlich immer personenbezogene Daten verarbeitet (nicht zuletzt die E-Mail-Adresse); wenn man dafür einen amerikanischen Anbieter einsetzt, dann ist das aus den gleichen Gründen unzulässig wie die Verwendung von Google Analytics (ohne weitere Maßnahmen) oder eben der Einsatz des Tracking-Pixels von Meta.

Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Gerade im Bereich E-Mail-Marketing gibt es viele gute europäische Alternativen!

Die DSGVO & E-Mail Marketing in 60 Minuten

Über den Autor

Michael Kornfeld ist mit einer über 25-jährigen Laufbahn ein leidenschaftlicher Verfechter von E-Mail-Marketing. Er hält zahlreiche Seminare und Fachvorträge und zählt zu den renommiertesten Experten Österreichs auf diesem Gebiet.

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