Das Amtsgericht Düsseldorf hat klar gestellt: Eine Vernetzung über ein berufliches Netzwerk wie Linkedin ist keine Zustimmung für den Erhalt von kommerziellen E-Mails. Für die Zusendung eines Newsletters benötigt man also auch hier eine ausdrückliche Zustimmung.
Urteil: Linkedin-Kontakt ist keine Zustimmung für E-Mail Werbung
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