Wie mehrere Medien berichtet haben, darunter anwalt.de, hat das Amtsgericht Düsseldorf ein für die Praxis durchaus relevantes Urteil gefällt: Die Vernetzung über ein berufliches Netzwerk wie Linkedin ist keine Zustimmung für den Erhalt von kommerziellen E-Mails.
Der wichtigste Punkt der Entscheidung: Für die Zusendung eines Newsletters benötigt man eine ausdrückliche Zustimmung. Eine konkludente oder bloß mutmaßliche Einwilligung reicht dafür nicht aus.
Anders formuliert: Aus einer Verbindung über Linkedin kann man keine Zustimmung für werbliche Mails ableiten. Dafür benötigt man eine eigene Einwilligung, da es sich hier um zwei voneinander unabhängige Kommunikationskanäle handelt.
Auch wenn dieses Urteil einen deutschen Fall betrifft, so wird es meiner Einschätzung nach auch für Österreich 1:1 relevant sein.
Über den Autor
Michael Kornfeld ist mit einer über 25-jährigen Laufbahn ein leidenschaftlicher Verfechter von E-Mail-Marketing. Er hält zahlreiche Seminare und Fachvorträge und zählt zu den renommiertesten Experten Österreichs auf diesem Gebiet.