Die RTR GmbH (Telekom Regulierungsbehörde) hat den Abgleich mit der Sperrliste neu gestaltet. Der Vorteil: Er läuft nun (endlich) über eine Schnittstelle und ist damit deutlich schneller. Allerdings müssen dafür Anpassungen vorgenommen werden, weil die alte Schnittstelle nicht mehr unterstützt wird.

 

Kurz zum Hintergrund

Es gibt in Österreich ein (europaweites) Spezifikum: Im ECG (E-Commerce Gesetz) wird normiert, dass von der RTR eine Sperrliste für E-Mail Adressen geführt werden muss. Darin kann sich jeder eintragen, der keine unerwünschten Werbezusendungen per E-Mail bekommen möchte.

Damit ist diese „RTR-Liste“ das digitale Pendant zu der sog. „Robinson-Liste“; das ist eine Liste, in die man sich eintragen kann, um keine unerwünschten un-adressierten Postwurfsendungen zu erhalten.

Die RTR-Liste ist für alle Unternehmen relevant, die E-Mails an Kunden ohne deren vorherige Zustimmung verschicken. Denn sie müssen Ihre Verteiler-Listen mit der RTR-Liste abgleichen, um festzustellen, ob solche Kunden ihren Widerruf durch Eintragung in die RTR-Liste ausgeübt haben; dann dürfen sie diesen Empfängern keine werblichen E-Mails schicken.

 

Das hat sich geändert

Die RTR-Liste selber hat sich nicht geändert, sondern nur der Abgleich. Bislang musste man als Unternehmen ein E-Mail an eine spezielle E-Mail Adresse der RTR schicken, um dann per automatisierten E-Mail (kein Scherz!) die verschlüsselten E-Mail Adressen der Empfänger auf der RTR-Liste zu erhalten und somit den eigenen Datenbestand abgleichen zu können.

Diesen (mittelalterlichen) Weg gibt es nun nicht mehr, der Abgleich erfolgt nun ausschließlich per Web-Frontend oder über eine API (Programmier-Schnittstelle).

 

Manuell oder automatisch

Der manuelle Abgleich ist einfach: Man ruft die Abfrage-Seite der RTR auf und kann dort einzelne oder mehrere E-Mail Adressen eingeben, oder sogar eine CSV-Datei mit vielen E-Mail-Adressen hochladen. Danach bekommt man sofort als Ergebnis eine Liste der Übereinstimmungen.

Da man die Liste jedoch regelmäßig abgleichen muss (denn es können sich ja jederzeit dort Empfänger ein- und auch wieder austragen), ist der manuelle Weg auf Dauer wohl zu aufwändig. Deshalb hat die RTR auch eine Schnittstelle als REST-Service implementiert.

Dazu benötigt man einen API-Key (der muss einmalig beantragt werden, der Key ist kostenlos) und ab dann kann man automatisiert E-Mail Adressen an die Schnittstelle übergeben und bekommt als Ergebnis wahlweise eine Liste mit den positiven Ergebnissen (Übereinstimmungen) oder den negativen (alle die nicht auf der RTR-Liste sind).

Die Schnittstelle ist relativ simpel zu implementieren und der Abgleich ist kostenlos. Allerdings gibt es fair-use Grenzen: Es sind zum Beispiel nicht mehr als ca. 9 Abgleiche pro Minute erlaubt (das haben unsere Tests ergeben) und per Abgleich dürfen nicht mehr als ca. 150.000 Adressen übergeben werden.

 

Ist das für Sie relevant?

Sobald Sie österreichische Empfänger anschreiben, dann ja. Denn aufgrund des Empfänger-Land Prinzips gilt die RTR-Liste auch für Versender aus anderen Ländern, wenn österr. Adressen angeschrieben werden.

Daher sollten Sie bei Ihrer Newsletter-Software auf eine entsprechende Funktion achten. Die meisten Anbieter, insbesondere aus D-A-CH, bieten den Abgleich mit der RTR-Liste out-of-the-box an.

 

Ein verbreitetes Missverständnis

Zum Abschluss sei noch auf ein weit verbreitetes Missverständnis hingewiesen. Die Tatsache, dass ein Empfänger auf einer Sperrliste ist, bedeutet nicht (!) zwangsläufig, dass er bei Ihnen gesperrt werden muss!

Es kann ja durchaus sein, dass er sich selber für Ihren Newsletter angemeldet hat – dann dürfen Sie ihm diesen natürlich sehr wohl schicken. Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, dass der Empfänger dem Erhalt von werblichen E-Mails auch wirklich zugestimmt hat, sollten Sie die Voraussetzungen prüfen – und den Empfänger im Zweifelsfall sicherheitshalber sperren oder löschen, wenn er sich auf der Sperrliste befindet

 

 

Gefällt Ihnen dieser Artikel?

Dann verpassen Sie keinen mehr! Die interessantesten Neuigkeiten aus dem Markt, aktuelle Trends, neue Whitepaper oder E-Mail Marketing Best Practices: Rund 1x/Quartal bekommen Sie die besten Artikel kostenlos in Ihre Inbox, wenn Sie einfach unseren Newsletter lesen.