Im Zuge der gesetzlich verpflichtenden Covid-19 Registrierungen werden im Gastronomie-Bereich und einigen anderen Unternehmen von allen Gästen Daten gesammelt.

Dabei wird leider so gut wie immer eine große Chance vergeben: Denn man könnte hier doch einfach die Möglichkeit nutzen, um die Gäste den Newsletter des Unternehmens schmackhaft zu machen! Dafür würde ja nur das Ankreuzen einer einzigen Checkbox reichen – denn alle anderen Daten müssen ja ohnehin eingegeben werden.

Die Unternehmen sollten daher nicht auf Vordrucke zurückgreifen, sondern besser ihr eigenes Formular entwickelt – samt Newsletter-Hinweis.

Dabei sollten allerdings ein paar Punkte beachtet werden:

  • Die Checkbox darf selbstverständlich weder vorangehakt noch verpflichtend sein. Eine Covid-19 Registrierung muss also natürlich auch ohne Newsletter-Anmeldung möglich sein.
  • Alle Daten, die nicht für den Newsletter-Versand notwendig sind (z.B. Telefonnummer oder postalische Adresse) müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.
  • Für die Newsletter-Anmeldung gelten andere (datenschutz-) rechtliche Rahmenbedingungen als für die Covid-19 Registrierungen; daher sollte man ggfs. auf eine zusätzliche Datenschutz-Bestimmung verweisen bzw. sich dafür eine entsprechende Zustimmung einholen.

So könnten mit etwas Geschick und mit wenig Aufwand einige neue Adressen für den Newsletter gesammelt werden! Das gilt natürlich vor allem für alle elektronischen Registrierungen.

 

 

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